Schulungen

Schulungen

Theoretische Brandschutzunterweisung: Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Evakuierungstraining:
Lehrinhalte: Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folg. Rechtsgrundlagen:
  • Verhalten im Brandfall
  • Feuerlöscher
  • Brandklassen
  • Eignung von Löschmitteln
  • Bedienung und Handhabung
  • Löschtechnik
  • Erste Hilfe
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

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Wir begleiten und beraten Sie von der theoretischen Planung bis zur Durchführung einer "scharfen" Evakuierungsübung.


Löschtraining am Feuer

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