Flucht- und Rettungswegepläne
Zur raschen Orientierung und besseren Beurteilung der Lage dienen der Feuerwehr vor Ort die Feuerwehrpläne.
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Gesetzliche Grundlage für deren Erstellung, sind die Richtlinien DIN 14095 und die DIN 14011 Teil 2. Flucht- und Rettungspläne helfen Leben zu retten, wenn sie aktuell und übersichtlich sind. Alle Sicherheitszeichen müssen der BGVA 1 entsprechen. Zudem ermöglicht der Brandmeldegruppenplan der Feuerwehr das schnelle Auffinden des ausgelösten Meldebereiches.