Flucht- und Rettungswegepläne
Zur raschen Orientierung und besseren Beurteilung der Lage dienen der Feuerwehr vor Ort die Feuerwehrpläne.
Gesetzliche Grundlage für deren Erstellung, sind die Richtlinien DIN 14095 und die DIN 14011 Teil 2. Flucht- und Rettungspläne helfen Leben zu retten, wenn sie aktuell und übersichtlich sind. Alle Sicherheitszeichen müssen der BGVA 1 entsprechen. Zudem ermöglicht der Brandmeldegruppenplan der Feuerwehr das schnelle Auffinden des ausgelösten Meldebereiches.